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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen SichtbarWeb, Inhaber Bünyamin Senel, Winfriedstr. 9A, 50129 Bergheim (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erstellung von Webseiten, Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Wartung und Hosting sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Gestaltung und/oder Programmierung von Webseiten, Webanwendungen, Online-Shops und damit verbundenen digitalen Produkten entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Das Angebot enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung, den Preis sowie den voraussichtlichen Liefertermin.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und des Liefertermins führen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers durch schriftliche Bestätigung, E-Mail oder Anzahlung annimmt.

(3) Die Annahme kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen, insbesondere durch Leistungserbringung des Auftragnehmers nach vorheriger mündlicher Beauftragung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Projektabwicklung verantwortlich ist und Entscheidungen treffen kann.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(4) Verzögerungen, die auf die nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers und können zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins führen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zwischenergebnisse und Entwürfe zeitnah zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:

  • 50% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50% Restzahlung bei Fertigstellung und Abnahme

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen.

(6) Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Lieferung und Liefertermine

(1) Die im Angebot genannten Liefertermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

(2) Der Liefertermin verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt).

(3) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Projektbeginn können zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins führen.

§ 7 Korrekturschleifen und Änderungen

(1) Die im Angebot vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen ist im Preis enthalten.

(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 85,00 € netto berechnet.

(3) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden als Zusatzleistungen behandelt und gesondert vereinbart und berechnet.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Webseite wird der Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) zur Abnahme aufgefordert.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung zu prüfen und abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß erbracht wurde.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abnahmeaufforderung schriftlich konkrete Mängel rügt.

(4) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Webseite produktiv nutzt (z.B. veröffentlicht oder bewirbt).

(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Webseite zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss den Mangel so konkret wie möglich beschreiben.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Leistung erbringen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder durch Handlungen Dritter entstehen.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.

(2) Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer bzw. bei den jeweiligen Urhebern.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf der erstellten Webseite einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen ("Webdesign by SichtbarWeb").

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Werbezwecke (z.B. Referenzen, Portfolio) zu verwenden, sofern keine entgegenstehenden Interessen des Auftraggebers bestehen.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 13 Hosting und Wartung

(1) Sofern Hosting- und/oder Wartungsleistungen vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Laufzeit für Hosting- und Wartungsverträge beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(3) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine Verfügbarkeit der gehosteten Webseiten von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen nicht erreichbar sind, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen.

(4) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Backups der Webseite. Eine Garantie für die jederzeitige Wiederherstellbarkeit wird jedoch nicht übernommen.

§ 14 Kündigung

(1) Projektaufträge können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der getätigten Aufwendungen.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Dezember 2024